8. April 2024

Elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) praxisgerechter machen

Eine zentralen Stelle zur elektronischen Abfrage von Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (eAU) soll geschaffen werden damit Arbeitgeber z.B. mit ihrer Betriebsnummer tagesaktuell die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen aller Angestellten abrufen können. Automatisierte Schnittstelle zu gängigen Personalmanagement-Systemen sollte unter datenschutzkonformen Bedingungen ermöglicht werden.

Die Einführung einer zentralen Stelle zur elektronischen Abfrage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bieten. Diese Maßnahme trägt zu einer effizienteren Verwaltung von Arbeitsunfähigkeiten bei und schafft Transparenz sowie eine zeitnahe Übermittlung relevanter Informationen. Hier sind einige Begründungen für diesen Antrag:


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